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Häufig gestellte Fragen/Frequently Asked Questions

Einige Ihrer Fragen können bereits auf diese Seite beantwortet werden. Wenn es doch nicht der Fall ist, schreiben Sie uns bitte eine E-mail oder rufen Sie uns an. 

01

Sind die Leistungen der OVIR GmbH im konsularischen Bereich von dem russischen Generalkonsulat genehmigt?

Dafür ist keine Genehmigung erforderlich. Der Geschäftsführer von OVIR GmbH als Dipl. Jurist, Diplomat und russischer Konsul a.D. darf die Kunden zu allen konsularischen Fragen beraten. Die Konsulate als offizielle Vertretungen dürfen grundsätzlich mit keinen s.g. "Servicebüros" zusammenarbeiten. Diese Kooperation ist widerrechtlich und führt zum Korruptionsverdacht. Daher arbeitet die OVIR GmbH nicht mit den Konsulaten, sondern mit den Menschen und Geschäftskunden zusammen. Die konsularischen Dienstleistungen an sich liegen ausschließlich in Kompetenz der Behörden bzw. Auslandsvertretungen. Wir verkaufen keine kostenlosen Produkte und keine amtlichen Dienstleistungen. Wir beraten persönlich und telefonisch, vermitteln die Reiseveranstallter oder Geschäftspartner, übersetzen, buchen online, übernehmen die Vorbereitung der Unterlagen etc.

02

Warum sind diese Leistungen nachgefragt?

​Die konsularischen Vertretungen sind nicht verpflichtet, dem Antragsteller bei der Vorbereitung der nötigen Anträge und weiteren Unterlagen behilflich zu sein. Die Beratung dort ist zwar kostenlos, wird aber selten telefonisch angeboten. Die meisten Anträge müssen maschinell oder online ausgefüllt werden. Für die Reise und Visumausstellung sind Einladungen aus Russland im Original oder Touristen-Voucher erforderlich. Die öffentlichen Urkunden benötigen eine Apostille und beglaubigte Übersetzung. Für viele Betroffenen ist es keine leichte Aufgabe. Und wir helfen unseren Kunden dabei. Da unser Büro gegenüber dem russischen Generalkonsulat zu Hamburg liegt, besuchen uns auch diejenigen, die ihre Unterlagen nach der Vorsprache im Konsulat korrigieren müssen. Und es ist festzustellen, dass keine der von uns vorbereiteten Unterlagen von den russischen Generalkonsulaten abgelehnt worden ist.

03

Wo ist die offizielle Auskunft über die Einreisebestimmungen für Russland zu erhalten?

Diese Information ist am besten der Webseite der russischen Botschaft bzw. der Generalkonsulate in Deutschland zu entnehmen.​ Dort finden Sie auch das kostenlose Formular zum Ausfüllen - Visumantrag. Verbindliche und kostenfreie Auskünfte in allen Visumangelegenheiten sind normalerweise nur von den Konsularvertretunden zu erhalten. Die Auskünfte von Privatpersonen und Organisationen sind nicht verbindlich. Im Konsulat ist es aber schwierig, telefonisch beraten zu werden. Seit Jahren ist die Bearbeitung der Anträge auf dem Postwege nicht mehr der Fall. Genau so funktionieren die deutschen Konsulate in Russland. Falls der Visumantrag nicht korrekt ausgefüllt ist oder einige Unterlagen fehlen, führt es normalerweise zur Ablehnung, weil die nur komplett aufgenommen und bearbeitet werden. 

04

Welche Vereinbarungen regeln das Visumverfahren mit Russland?

Heute gilt das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation vom 25.05.2006.

Das ist offensichtlich ein Schritt zum Abschaffen der Visumpflicht für die Kurzreisen. Beim guten politischen Willen kann man damit in den nächsten Jahren rechnen. 

05

Was bietet OVIR GmbH im Bereich Rechtsberatung und Investment an?

In diesen Sachen arbeiten wir eng mit unseren bewährten Geschäftspartnern zusammen, die wir gerne weiterempfehlen. Dazu gehören vor allem die einheimischen russischen und deutschen Juristen und Finanzberater. Je nach Bedürfnissen engagieren wir die anderen nötigen Fachkräfte. Die allgemeine Beschreibung von unseren Services ist auf dieser Webseite zu finden. Das wird aber nie ein persönliches Gespräch ersetzen. Im Bereich Finanzinvestment kann man nur auf Empfehlungsbasis erfolgsreich arbeiten. Da wir viel Wert auf Vertraulichkeit und Datenschutz setzen, werden unsere Kunden entsprechend betreut. Die Business Solutions werden daher ausschließlich individuell angeboten. 

06

Welche Länder gehören zu Schengener Staaten?

 

Als s.g. "Schengener Staaten" gelten heutzutage Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

 

Inhaber eines gültigen Schengener Visums dürfen sich im gesamten Schengener Raum bis zu 90 Tage pro Halbjahr aufhalten, soweit dies durch die zulässige Nutzungsdauer des Visums abgedeckt ist.

 

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