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Allgemeine Geschäftsbedingungen

OVIR GmbH, Hamburg

 

§ 1 Allgemeines


Alle Leistungen, Angebote und Vereinbarungen mit OVIR GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Nachstehende Leistungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle der OVIR GmbH erteilten Aufträge, soweit nicht ausdrücklich anders lautende Bestimmungen schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Auftrag

  1. Die von OVIR GmbH zu erbringende Dienstleistung umfasst die Bearbeitung und Einreichung von Visa-Anträgen mit dazugehörigen Dokumenten, die Abholung derer bei den ausländischen Vertretungen sowie die Rücksendung an den Auftraggeber.

  2. Die Versendung erfolgt per Einschreiben bzw. Expressbrief auf dem Postweg oder per Kurier/Inkasso. OVIR GmbH ist berechtigt, im Einzelfall die Ausführung des Auftrages ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

  3. Darüber hinausgehende Sonderleistungen sowie Änderungen nach Auftragserteilung sind im Einzelfall in schriftlicher Form gesondert zu vereinbaren.

§ 3 Vergütung und Zahlung

  1. Für die Vermittlung des Reiseveranstalters bzw. Geschäftspartners im Ausland, Einreichung, Bearbeitung, Sichtung, Überprüfung und gegebenenfalls Vervollständigung / Korrektur der Anträge auf Erteilung eines Visums erhält OVIR GmbH eine Vergütung.

  2. Die Höhe der Vergütung bemisst sich grundsätzlich nach der auf der Homepage von OVIR GmbH (www.ovir-gmbh.com) abrufbaren oder dem Auftraggeber auf dessen Wunsch jederzeit überlassenen Preisliste von OVIR GmbH oder nach den zwischen OVIR GmbH und dem Auftraggeber im Einzelfall vereinbarten Preisen.

  3. Alle Preise verstehen sich inklusive der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  4. Sonderleistungen gemäß § 2 Ziffer 3 werden gesondert vergütet.

  5. Darüber hinaus sind der OVIR GmbH die Aufwendungen (§ 670 BGB) zu ersetzen, die zur Erfüllung der übernommenen Dienstleistungen nach § 1 dieser Bestimmungen angefallen sind.

  6. Die Vergütung sowie die Bearbeitungsgebühren, welche regelmäßig von den ausländischen Vertretungen nach eigenem Ermessen geändert werden und außerhalb des Einflussbereichs der OVIR GmbH liegen, sowie die Versandkosten sind im Zeitpunkt der Auftragserteilung sofort zur Zahlung fällig.

  7. Eine Zahlung des Auftraggebers gilt erst dann als erfolgt, wenn OVIR GmbH über den Betrag verfügen kann.

  8. Sollte die Erteilung des Visums, d.h. die von den ausländischen Vertretungen vorzunehmende Handlung, aus von OVIR GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, bleibt der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie der Erstattung der entstandenen Aufwendungen und der angefallenen konsularischen Gebühren bestehen. Kurzfristige Änderungen der Bearbeitungsgebühren der ausländischen Vertretungen liegen nicht im Einflussbereich von OVIR GmbH. Die Weiterleitung hierauf gerichteter und sonstiger bei den ausländischen Vertretungen eingeholter Auskünfte durch OVIR GmbH dem Auftraggeber gegenüber stehen insoweit unter Vorbehalt.

  9. Ferner bleibt der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie der Erstattung der entstandenen Aufwendungen und der angefallenen konsularischen Gebühren vollständig bestehen, soweit der Auftraggeber den Auftrag der OVIR GmbH gegenüber widerruft.

  10. Im Falle des Verzuges des Auftraggebers ist die OVIR GmbH berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 8% über dem EZB Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren und nachzuweisenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


§ 4 Gewährleistung und Haftung

  1. Die Versendung der Visa-Anträge, Reisedokumente sowie sonstiger erforderlicher Unterlagen erfolgt auf die Gefahr des Auftraggebers.

  2. Für etwaige Verluste auf dem Versandwege übernimmt die OVIR GmbH keine Haftung.

  3. OVIR GmbH wird die ihr erteilten Aufträge nach besten Wissen und Gewissen ausführen. Eine Gewährleistung der OVIR GmbH für die Erteilung und die Qualität von Visa bzw. für die an den Auftraggeber weitergeleiteten Auskünfte ist jedoch ausgeschlossen. OVIR GmbH übernimmt keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Mitarbeitern der ausländischen Vertretungen, anderen Institutionen, juristischen Personen oder Behörden, welche die VISA-Erteilung betreiben oder deren Tätigkeit dafür notwendig ist. OVIR GmbH wird in diesen Fällen von der Leistungspflicht frei.

  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die sämtlichen über die OVIR GmbH besorgten Visa und Dokumente umgehend sorgfältig zu prüfen. Spätere Reklamationen können im Nachhinein nicht geltend gemacht werden.

  5. Im Übrigen werden Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, Verzug, unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsanbahnung, Vertragsverhandlungen oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten auf Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seitens OVIR GmbH beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, derer sich OVIR GmbH bedient. Der Umfang der Haftung wird auf maximal 250,00 € für die Ersatzbeschaffung von Unterlagen und Dokumenten als vertragstypisches Risiko beschränkt.

  6. Für den rechtzeitigen Zugang der für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Dokumente und Informationen bei OVIR GmbH ist der Auftraggeber verantwortlich.

  7. Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, welche durch höhere Gewalt oder durch andere Ereignisse oder Gründe verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereiches von OVIR GmbH liegen, insbesondere Handlungen oder Unterlassungen von natürlichen oder juristischen Personen, Behörden oder anderen Institutionen, die nicht dem Bereich des OVIR GmbH zuzuordnen sind.

  8. Im Übrigen werden Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung auf Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seitens des OVIR GmbH beschränkt. Sämtliche nicht unter das Produkthaftungsgesetz fallenden sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultierenden Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, sowohl gegen OVIR GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, unterliegen der Einschränkung, dass die Haftung von OVIR GmbH, soweit die Schadensverursachung auf leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beruht, auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt ist, wobei wesentliche Vertragspflichten solche sind, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks und für eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung notwendig sind.


§ 5 Datenschutz

Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen werden die Daten des Auftraggebers, die auch personenbezogen sein können, intern gespeichert und für die Durchführung des Vertrages nach Bedarf manuell oder im automatisierten Verfahren bearbeitet. Eine Übermittlung der Daten an Dritte wird ausschließlich in dem Falle der Erforderlichkeit zur Ausführung des Auftrages vorgenommen. OVIR GmbH verpflichtet sich zur Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Form.


§ 6 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.

  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder sollten diese eine rechtliche Lücke aufweisen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen und zur Ausfüllung einer etwaigen Lücke tritt an deren Stelle eine Regelung, die dem tatsächlichen Willen der Parteien entspricht, letztlich sollen in diesem Fall die gesetzlichen Regelungen gelten.

  3. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Parteien ausschließlich den rechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

  4. Mit Auftragserteilung werden die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber anerkannt und Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien.

Stand Juni 2019

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